Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden, der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer, der Kassenwartin bzw. dem Kassenwart, die gemeinsam den geschäftsführenden Vorstand bilden, sowie der zweiten Vorsitzenden bzw. dem zweiten Vorsitzenden und vier Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.
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