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Rundbrief Geographie Heft 305

Veröffentlicht im Rundbrief 305

Editorial: Ethikprüfungen und Forschungsethik in der Geographie

Wie gehen wir in der Geographie mit „Ethikprüfungen“ um und wie können gegebenenfalls vorhandene Erfahrungen Einzelner für unsere Disziplin nutzbar gemacht werden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich seit knapp einem Jahr eine kleine, aber stetig wachsende Arbeitsgruppe. Hierfür haben wir recherchiert, qualitative Interviews geführt, eine Mitgliederbefragung durchgeführt (vgl. RUNDBRIEF 304), eine Paneldiskussion im Rahmen des DKG organisiert und Expert*innen zu unseren Sitzungen eingeladen. Unsere erste gewonnene Erkenntnis ist, dass Ethikprüfungen viele Geograph*innen verschiedener Subdisziplinen beschäftigen, ein reichhaltiger Erfahrungsschatz besteht und derzeit viele unterschiedliche Lösungsansätze verfolgt werden. Die zweite, zunächst banal erscheinende Erkenntnis ist, dass formale Ethikprüfungen und Forschungsethik zwei sehr unterschiedliche Bereiche sind, deren Schnittmenge – je nach Ausgestaltung der Ethikprüfungen – größer oder kleiner ausfällt. Im Folgenden werden wir zunächst kurz das thematische Feld skizzieren, dann eine knappe Beschreibung der Landschaft vornehmen, einzelne Orientierungspunkte hervorheben, um abschließend Pfade künftiger Entwicklungen aufzuzeigen.

FELD

Nahezu alle Wissenschaftler*innen nehmen für sich in Anspruch, höchste ethische Standards in ihrem Tun zu verwirklichen. Für die meisten bedeutet dies, ihre Forschungspraxis selbstkritisch zu hinterfragen. Bisher war diese kritische Selbstprüfung weitestgehend hinreichend und Institutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gaben Leitlinien zu dem Thema vor. Die (Weiter-)Entwicklung der „Guten Wissenschaftlichen Praxis“ durch die DFG erfolgte als Reaktion auf eine Reihe publik gewordener Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Inzwischen ist die Umsetzung des Kodex „Leitlinien zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis“ an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Voraussetzung für die Einwerbung von Drittmitteln bei der DFG. Für einzelne Projekte fordert die DFG, ebenso wie andere Drittmittelgeber und Zeitschriftenverlage immer häufiger, zusätzlich eine Ethikprüfung, bevor Drittmittel bewilligt oder Aufsätze zur Veröffentlichung angenommen werden.

Ethikprüfungen haben ihren Ursprung in der medizinischen Forschung. Ursprünglich sollte im Rahmen der Prüfung reflektiert werden, welchen Risiken Lebewesen im Rahmen klinischer Studien ausgesetzt werden. Vielfach merkt man den Kommissionen und der Gestaltung der Prüfverfahren diesen Ursprung an. So kritisierte ein/e Teilnehmer*in der Mitgliederbefragung: „Forschungsdesigns mit qualitativen Methoden oder im Bereich ‚Action Research‘ können die Anforderungen von Ethikkommissionen kaum erfüllen. […] Besonders für qualitative Designs fehlt es den Ethikkommissionen an Expertise zur Beurteilung.“ Die Geographie – zunächst vor allem die Humangeographie – sieht sich also derzeit vor die Herausforderung gestellt, ein Instrumentarium zu bedienen, das eigentlich nicht so recht zu ihrer Forschung passt.

Während Fragen zu Datenschutz oder zivilrechtlichem Schutz über juristische Prüfungen bewertet werden können, gibt es einen blinden Fleck bei bisherigen Ethikprüfungen für Geograph*innen. Dieser liegt zwischen der bereits erwähnten kritischen Selbstreflexion der Forschenden im Sinne Guter Wissenschaftlicher Praxis und dem Antizipieren von Folgen „im Feld“ durch das selbst entworfene Untersuchungsdesign. Sowohl die Selbstreflexion als auch die gedankliche Projektion der Folgen unserer Wissensproduktion können je nach Forschungsfrage und methodischer Herangehensweise intensiver oder schwächer ausfallen. Es gibt, soweit bekannt, derzeit keine Bereichsethik für die Geographie im deutschsprachigen Raum, wie z.B. die Wirtschaftsethik oder die Kommunikations- oder Medienethik, die diese Transparenz des Forschungsprozesses nochmals von außen reflektiert und darzulegen auffordert. Für die Humangeographie, die sich mit den intendierten oder nicht-intendierten Folgen des Handelns von Menschen für andere Lebewesen und deren (räumlichen, materiellen und nicht-materiellen) Möglichkeiten, Umwelten etc. befasst, bedeutet dies, in Ethikprüfungen zu bewerten, ob Respekt, Würde und Verantwortung im Umgang mit unserem Forschungsgegenüber und den erhobenen Daten angemessen zu erwarten sind. Aspekte wie z.B. unser Einwirken als Forschende auf soziale Gruppen besonderer Verwundbarkeit oder Unsicherheit oder andere nicht intendierte negative Folgen im Forschungsfeld werden in bestehenden Prüfungen weder reflektiert noch kritisch betrachtet (z.B. Traumatisierung oder Trigger-Effekte durch bestimmte Interviewfragen, Gespräche über Erlebtes oder Auswirkungen invasiver Forschungsmethoden). In ähnlicher Weise wie in der Humangeographie können auch die Forschungsansätze der Physischen Geographie, die ihren Blick stärker auf nicht-menschliche Prozesse und Strukturen richtet, nicht-intendierte Folgen haben; z.B. können festinstallierte Messinstrumente, Vermessung und Kartierung des Raumes oder die Entnahme von Wasserproben die Bevölkerung verunsichern. Somit gilt es erstens, die unmittelbaren Veränderungen durch unsere Forschungspraxis zu reflektieren, insbesondere wenn Forschungsarbei- ten im Globalen Süden stattfinden. Zweitens sind die indirekten Folgen der Forschung zu prüfen, etwa die Auswirkungen der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen ; z.B. können (Risiko-)Karten auf vielfache Weise das Leben Betroffener und ggf. Zugang zu Ressourcen beeinflussen (Versicherbarkeit). Auch bei der Verwendung/ Analyse von Sekundärdaten ist der soziale, räumliche und zeitliche Kontext der Erhebung zu reflektieren, v.a. was die Publikation der Ergebnisse bei potenziell Betroffenen auslösen kann. Insbesondere kartographische Darstellungen haben eine große Wirkmächtigkeit und können Ängste auslösen oder zu Stigmatisierung führen, z.B. wenn die räumliche Verteilung von Krankheitsvorkommen visualisiert wird.

Jenseits des Schutzes der durch die Forschung potenziell Beeinflussten bieten Ethikprüfungen auch die Möglichkeit, uns Forschenden mehr Sicherheit für unsere Arbeit zu geben.

LANDSCHAFT

Ethikkommissionen in Deutschland sind zumeist an den Medizinischen Fakultäten angesiedelt, um vor allem medizinische Forschungsvorhaben auf ethische Aspekte hin zu überprüfen. Für Forschungsvorhaben innerhalb der Medizin oder an wissenschaftlichen Schnittstellen zur Medizin (z.B. in der Psychologie) mag das Prüfunsformat dieser Kommissionen angemessen sein, solche Forschungsvorhaben als ethisch unbedenklich einzustufen und eine entsprechende Zertifizierung zu erhalten. Außerhalb der Medizin fehlt an deutschen Universitäten jedoch häufig ein institutionalisierter Blick auf ethische Aspekte von Forschungsvorhaben. Für geographische Forschungsvorhaben mit Schwerpunkt Fernerkundung und GIS können ggf. Verfahren bei einer Kommission zur Prüfung von Forschungsvorhaben mit erheblichen Gefahren (FEG) eine Alternative darstellen. FEG-Kommissionen wurden an mehreren Universitäten eingerichtet, um den in den Zivilklauseln verankerten Prinzipien der Förderung und Unterstützung von Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie gerecht zu werden. Sie sollen den Missbrauch von Forschungsdaten oder -erkenntnissen durch Dritte verhindern, Dual Use-Erkenntnisverwertungen transparent darstellen und die Forschenden für sicherheitsrelevante Aspekte ihrer Arbeit sensibilisieren. In den meisten Fällen liegt die Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Beratung in der Verantwortung der Forschenden und ist nicht verpflichtend. Diese beiden etablierten Prüfungs- und Beratungsorgane sind vielfach nicht darauf ausgerichtet, ethische Aspekte auch aus geographischer Perspektive sinnvoll zu prüfen. Wie sowohl die von unserer AG geführten qualitativen Interviews als auch die Mitgliederbefragung zeigen, hat bereits ein beachtlicher Teil der Geograph*innen – 38 Prozent der Teilnehmer*innen der Mitgliederbefragung – in der Vergangenheit in sehr unterschiedlichen Kontexten Erfahrungen mit Ethikprüfungen gesammelt. Die Berichte hierzu sind sehr heterogen – ein Grundtenor ist, dass fachfremde Ethikprüfungen eher als eine kostspielige, im ungünstigsten Fall forschungsverzögernde bürokratische Hürde wahrgenommen werden und selten als eine unterstützende, beratende Hilfestellung für den eigenen Forschungsprozess. Dies wird vielfach damit begründet, dass die Ethikprüfungen von Kommissionen durchgeführt werden, die mit den Besonderheiten geographischer Forschung nicht vertraut sind und für unser Fach relevante Fragen nicht betrachten, z.B. im Kontext der geographischen Risikoforschung die fehlende Prüfung möglicher Auswirkungen der Kommunikation von Forschungsergebnissen und der fehlende Aspekt (kultur-) sensibler Forschung. Ebenso werden Ethikkommissionen an Medizinischen Fakultäten in der Regel Fragen unserer Positionalität bei Forschungsvorhaben im Entwicklungskontext nicht angemessen prüfen (können). So wurden beispielsweise auch im Rahmen einer vorbereitenden Prüfung durch eine beauftragte Ethikkommission für den SFB „Future Rural Africa“ vorrangig Datenschutzbedenken in den Blick genommen. Die Fokussierung auf deutsche bzw. europäische Standards führt dazu, dass das Teilen von Forschungsdaten mit lokalen Projektpartner*innen nicht möglich ist. Dies birgt in solchen Fällen die Gefahr kolonialer Kontinuitäten von Wissensproduktion bzw. -verwertung. Die vorliegenden Erfahrungen verdeutlichen den Bedarf an disziplinär reflektierenden Leitlinien für Ethikprüfungen. Dabei plädierte eine Mehrheit in der Mitgliederbefragung dafür, Strukturen auf universitärer Ebene zu schaffen und nicht etwa auf Instituts- oder Verbandsebene.

ORIENTIERUNGSPUNKTE

Aus der Beschreibung des Feldes und der Landschaft wird deutlich, dass Ethikprüfungen für unsere Disziplin eine besondere Herausforderung darstellen. Allerdings gibt es bereits einige Orientierungspunkte, die wir nutzen können, um einen gewinnbringenden Umgang hiermit zu finden. Mitglieder unserer Arbeitsgruppe waren am Aufbau einer institutsinternen Ethikgruppe am Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF) der Universität Bonn beteiligt. Diese prüft Promotionsvorhaben. Alle Promovierenden sind verpflichtet, vor Beginn der eigenen Feldforschung eine kritische Reflexion des Forschungsvorhabens einschließlich verschiedener ethischer Aspekte anhand eines ausführlichen Fragebogens durchzuführen. Dieser Fragebogen wird anschließend in einem Peer-Review-Verfahren von erfahrenen Wissenschaftler*innen begutachtet. Bei Nachfragen oder Unklarheiten erfolgt ein Beratungsverfahren und die Erarbeitung entsprechender Nachbesserungen. Ein weiterer Impuls stammt von der Universität Twente. An der dortigen Fakultät für Geoinformationswissenschaften und Fernerkundung müssen Wissenschaftler*innen vor der Beantragung eines Forschungsprojektes ihre Idee einer hausinternen Ethikkommission vorlegen – unabhängig von dem Anspruch eventueller Drittmittelgeber. Hier müssen sie Art, Inhalt und Verwendung der zu erhebenden Daten, Auswirkungen der Erhebungsverfahren und Maßnahmen zu deren Minderung, Art und Weise der Aufklärung der Studienteilnehmenden vor Beginn der Erhebung, Anonymisierung und Speicherung der Daten sowie zu den geplanten und ungeplanten, direkten und indirekten Auswirkungen des Vorhabens darlegen und verteidigen. So wird sichergestellt, dass mögliche Auswirkungen der Forschung und des Handelns als Forschende im Kontext der Untersuchung detailliert reflektiert werden.

Weitere hilfreiche Erfahrungen stammen vom Leibniz-Institut für Länderkunde, das derzeit ein Verfahren im Rahmen des Leibniz-Wissenschafts-Campus „Eastern Europe – Global Area“ (EEGA) etabliert. Eine wichtige Grundlage ist hierbei das Mainstreaming von Forschungsethik und eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung verantwortlicher Personen, die für das Thema klar gekennzeichnet sind. Auf Institutsebene ist das Thema in den Personalentwicklungsplänen verankert, um das Wissen personenungebunden zu erhalten. Die Verantwortlichen tragen unter anderem dafür Sorge, dass ein Kurs in Forschungsethik fester Bestandteil des Onboarding-Prozesses neuer (wissenschaftlicher) Mitarbeiter*innen ist. Für konkrete Forschungsvorhaben sind jeweils – ähnlich wie beim Bonner ZEF – Reflexionsfragebögen zur Forschungsethik auszufüllen. Die geschulten Ansprechpartner*innen geben hierzu ein kritisches Feedback. Wird eine formale Ethikprüfung benötigt, etwa für einen Drittmittelantrag, tritt eine Ad-hoc-Kommission zusammen, die sich aus Verantwortlichen anderer Institute des Netzwerks zusammensetzt, um ein unabhängiges Votum zu ermöglichen.

PFADE

Nach der Abgrenzung des Feldes, der Beschreibung der Landschaft und der Darstellung einiger Orientierungspunkte möchten wir mögliche Pfade aufzeigen, welche die Geographie bzw. der VGDH zukünftig auf diesem Gebiet beschreiten können. Dabei scheint es uns an der Zeit zu sein, diesen Prozess formal neu zu verorten, etwa im Wissenschaftlichen Beirat des VGDH. Gleichwohl arbeiten wir gerne an diesem Prozess mit, wenn dies gewünscht wird.

Die Grundlage für die zukünftige Behandlung des Themas sollte ein Ethikkodex für die Geographie sein. Andere Disziplinen, z.B. Ethnologie oder Soziologie, haben ähnliche Dokumente bereits entwickelt. Darin werden abstrakte ethische Fragen und Aspekte Guter Wissenschaftlicher Praxis explizit für die jeweilige Disziplin konkretisiert. Angesichts des reichen Fundus an Anregungen aus anderen Disziplinen sollten wir diese Aufgabe zeitnah angehen und einen geographie- spezifischen Ethikkodex entwickeln, der für uns und zu uns passt und die gegenwärtigen Paradigmen und Fragen unseres Faches auf methodologischer und thematischer Ebene adäquat reflektiert (z.B. kritische Risiko-Werte-Abwägungen bei technischen Erhebungsmethoden wie Modellierungen, Quantifizierungen und ethische Verantwortung mit Blick auf Mensch und Umwelt; Medien- und Wissenschaftsethik u.v.m.). Auf dieser Grundlage wird es möglich sein, weitere Strukturen zu schaffen, die eine ethische Reflexion, Beratung und Prüfung von und für Geograph*innen ermöglichen.

Für das Verfahren der Ethikprüfung selbst möchten wir für Forschungsarbeiten ab der Promotionsphase ein gestuftes Verfahren vorschlagen, das dem des Leibniz „Eastern Europe – Global Area“-Netzwerks ähnelt: (1) Selbstprüfung/ Checkliste: Die verantwortlichen Wissenschaftler*innen bearbeiten zu jedem Forschungsvorhaben eine Selbstprüfung, die in Form einer einfachen Checkliste zu entwickeln ist. Ziele dieser Selbstprüfung sind (a) die Anregung zur Selbstreflexion, um für möglicherweise kritische Aspekte der eigenen Forschung sensibilisiert zu werden, und (b) die Beratung durch eine oder mehrere im Bereich der Forschungsethik geschulten Person(en) zum Umgang mit ethischen Aspekten für das konkrete Vorhaben – ein Beratungsgespräch im eigentlichen Wortsinn. (2) Für Forschungsvorhaben, für die eine formale Ethikprüfung notwendig ist – etwa als Voraussetzung für die Bewilligung von Drittmitteln – bilden sich einzelfallbezogen aus der Gruppe der o.g. geschulten Personen Kommissionen (aus geographischen oder fachnahen Fachvertreter*innen), die auf Grundlage der Checkliste und der Antragsdokumente ein qualifiziertes Votum abgeben. Diese Kommissionen könnten sich aus benachbarten Instituten zusammensetzen, mit denen vorab Kooperationen zu vereinbaren wären. Hier könnte der VGDH Mittler sein, in dem er (a) Standards des Verfahrens definiert, (b) Personen schult und (c) ein Dach für Institutskooperationen bietet.

Für eine frühe Sensibilisierung schlagen wir vor, dass auch Abschlussarbeiten mit empirischem Forschungsanteil den ersten Teil dieses Verfahrens durchlaufen. Die Beratung zur Selbstreflexion erfolgt dann durch die betreuende Person.

Weiterhin möchten wir anregen, Forschungsethik als wichtige Thematik stärker in Lehre und Forschung zu verankern. Auch hier könnte der VGDH tätig werden, indem er Materialien bereitstellt, etwa in Form von Selbstlernkursen und/ oder Webinaren für unterschiedliche Qualifikationsstufen – beginnend bei den Bachelorstudiengänge, wo das Thema z.B. in den Geländepraktika verortet werden sollte.

Nach unserer Überzeugung ist unsere Disziplin gefordert, sich mit forschungsethischen Fragen systematisch zu beschäftigen. Wir hoffen, mit der Arbeit unserer Gruppe das Gebiet für die Mitglieder des VGDH erschlossen und sortiert zu haben und würden uns freuen, machte sich der Verband auf den Weg, einen geographiespezifischen Umgang mit Forschungsethik und Ethikprüfungen zu entwickeln. Dies würde unseres Erachtens helfen, jenseits einer weiteren Parallel- struktur zu bisherigen Begutachtungsprozessen oder einem reinen Akt der Selbstzertifizierung ethische Reflexion als wichtiges Regulativ für unsere Forschung zu etablieren.

 

Carsten Butsch, Dennis Schmiege, Veronika Cummings, Sophie-Bo Heinkel, Carmen Anthonj, Timo Falkenberg, Britta Höllermann, Thomas Kistemann, Holger Scharlach & Christian Timm